LEADER ist ein Förderprogramm der EU zur Entwicklung ländlicher Räume. Die Abkürzung steht für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“, also für die Verbindung von Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Das LEADER-Programm ist Teil des ELER-Fonds, des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes.
Das Besondere an diesem Förderprogramm: Es funktioniert nach dem Bottom-Up-Prinzip. Die Bürgerinnen und Bürger der Region können – und sollen – selbst Projektideen entwickeln und über ihre Umsetzung entscheiden. Nicht „von oben“ angeordnete Maßnahmen werden umgesetzt, sondern Entwicklungen „von unten“ angestoßen. Denn die Einwohnerinnen und Einwohner sind die Experten, wenn es um die nachhaltige, tragfähige und zukunftsweisende Entwicklung ihres Dorfes, ihrer Stadt oder ihrer Region geht.
Bis zum Jahr 2028 stehen insgesamt 2,7 Mio. € für die Unterstützung von Projekten in dieser Region zur Verfügung. Die Fördermittel stammen aus dem EU-Haushalt und aus Mitteln Nordrhein-Westfalens. Projektträgerinnen und Projektträger können für innovative Projekte bis zu max. 250.000 € Förderung erhalten und mit ihren Projekten zur regionalen Entwicklung beitragen.
LAG Lippe-Möhnesee e.V.
Regionalmanagement
Bahnhofstr. 15
59510 Lippetal-Hovestadt
Tel.: 02923-980-280
info(at)leader-lippe-moehnesee.de
Mit dem Förderprogramm „Kleinprojekte“ stehen der LEADER-Region Lippe-Möhnesee zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Projektträgerinnen und Projektträger können durch die Förderung kleinere Projekte bis zu max. 20.000 € in der Region umsetzen.
Die Förderung funktioniert, wie in LEADER, nach dem Bottom-Up-Prinzip: Die Bürgerinnen und Bürger der Region können - und sollen - selbst Projektideen entwickeln und über ihre Umsetzung entscheiden. Gefördert werden unterschiedlichste investive Maßnahmen, von der Reaktivierung des Dorfbrunnens bis hin zur Neugestaltung eines Themenwanderweges.
Finanziert wird dieses Förderprogramm aus Mitteln der GAK – dem Bundesprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz“ – sowie durch das Land NRW, die Lokale Aktionsgruppe und die beteiligten Kommunen.
Hier lesen Sie mehr zu den Förderbedingungen für Kleinprojekte.