Gefördert werden innovative Projekte, die die Lebensqualität der Menschen in den ländlichen Gebieten positiv und nachhaltig beeinflussen. Dies können Maßnahmen im sozialen oder kulturellen Bereich, in der Landwirtschaft, im Umweltschutz oder im Tourismus sein.
Gefördert werden innovative Projekte, die die Lebensqualität der Menschen in den ländlichen Gebieten positiv und nachhaltig beeinflussen. Dies können Maßnahmen im sozialen oder kulturellen Bereich, in der Landwirtschaft, im Umweltschutz oder im Tourismus sein.
Die Projekte sollen aus der Bürgerschaft kommen, eine möglichst große Strahlkraft in die gesamte LEADER-Region haben, Einzelinitiativen bündeln, Ideen und Menschen mit einander verbinden. Projekte können sowohl von Vereinen und Verbänden, als auch von Privatpersonen getragen werden. Auch die sieben beteiligten Kommunen und die Lokale Aktionsgruppe Lippe-Möhnesee e.V. können Projektträger sein.
Vor der Antragstellung steht die Kontaktaufnahme und Beratung mit dem Regionalmanagement. Die Entwicklung einer Projektskizze mit detailliertem Kosten- und Finanzplan erfolgt dann in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement.
mehr erfahren.Vor der Antragstellung steht die Kontaktaufnahme und Beratung mit dem Regionalmanagement. Die Entwicklung einer Projektskizze mit detailliertem Kosten- und Finanzplan erfolgt dann in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement. Die vorbereitenden Kostenschätzungen müssen so genau wie möglich sein und durch Angebote abgesichert werden; eventuelle Mehrkosten fallen auf den Antragsteller zurück, durch die Bezirksregierung können Rückforderungen erhoben werden. Einnahmen durch Vermietung oder Verpachtung, durch Verkauf o.ä. sind im Vorfeld zu kalkulieren, da sie von der beantragten Fördersumme abzuziehen sind.
Jede Projektträgerin und jeder Projektträger benötigt eine Unternehmernummer der Landwirtschaftskammer NRW. Diese kann dort einfach beantragt werden. Besonders wichtig: Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach der Förderzusage durch die Bezirksregierung Arnsberg begonnen werden, andernfalls ist die Förderung hinfällig. Das Regionalmanagement begleitet die Projektträger von der Ideenentwicklung bis zur erfolgreichen Umsetzung. Daher ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit seitens des Projektträgers mit der LAG abzustimmen. Publikationsvorgaben der EU sind einzuhalten.
Der maximale Fördersatz beträgt 70% der Projektkosten. Der Projektträger erbringt einen Eigenanteil von mindestens 30% der Projektkosten. Der Eigenanteil kann durch Spenden erwirtschaftet werden
mehr erfahren.Der maximale Fördersatz beträgt 65% der Projektkosten. Der Projektträger erbringt einen Eigenanteil von mindestens 35% der Projektkosten. Der Eigenanteil kann durch Spenden erwirtschaftet werden; ein Mindestanteil von 10% der Projektkosten muss aber durch den Projektträger erbracht werden. Die Nutzung von Stiftungsgeldern oder die Verschneidung mit anderen Fördermitteln ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bestimmte Projektträger, etwa gemeinnützige Vereine, können den Eigenanteil auch durch Eigenleistung, bspw. durch die Umsetzung von einfachen Baumaßnahmen durch Vereinsmitglieder, erbringen. Dabei ist zu beachten, dass der Projektträger, nicht die LAG, für eventuell entstehende Sach- oder Personenschäden haftet.
Die Förderung erfolgt als Erstattungsleistung, d.h. der Projektträger geht in finanzielle Vorleistung. Erstattet werden nur tatsächlich angefallene Kosten, die über einen Auszahlungsbeleg nachgewiesen werden. Zinsen auf eventuelle Kredite, die für die Vorleistung aufgenommen werden müssen, sind nicht förderfähig.
Informationen
Regionale Entwicklungsstrategie 2023-2027
Regionale Entwicklungsstrategie 2023-2027 (Zusammenfassung)
Liste Projektideen aus Themenworkshops zur Neubewerbung 2023-2027
Vorlagen für Projektträger
Beratungsbogen für Projektträger
Antrag einer Unternehmernr. bei der Landwirtschaftskammer NRW