Starte­ Dein Kleinprojekt

Hier gibt es alle Informationen zum Förderprogramm “Kleinprojekte”,   zu den Förderbedingungen und zur Finanzierung Deines Projektes. 

Das Regionalmanagement hilft bei Fragen gerne weiter!

Förder­programm

Das Förderprogramm “Regionalbudget”, oder “Kleinprojekte”, wird über das Bundesprogramm “Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) mit Mitteln des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen finanziert. Gefördert werden Projekte, die einen signifikanten Mehrwert für die Region bieten und weitgehend öffentlich zugänglich oder nutzbar sind. Dies können Maßnahmen im sozialen oder kulturellen Bereich, in der Landwirtschaft, im Umweltschutz oder im Tourismus sein.

 

Förder­bedingungen

Kleinprojekte verfolgen das Ziel, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Kleinprojekte müssen im Antragsjahr vollständig umgesetzt werden. Antragssteller können bspw. Vereine, Kommunen, natürliche Personen und Personengesellschaften sein. Rein vereinsinterne Projekte können nicht gefördert werden.

Der nächste Aufruf startet am 1.4.2025. Nur vollständige Anträge werden bei der Auswahl der Projekte berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Ablauf des Förderprogramms und alle Unterlagen gibt es hier.

Finanzie­rung

Die maximalen Gesamtkosten eines Kleinprojektes dürfen 20.000 € nicht übersteigen. Hiervon werden maximal 80 % gefördert, die restlichen 20 % erbringt der Projektträger. Das Projekt muss in sich abgeschlossen sein, eine Aufteilung auf einzelne Bausteine ist nicht möglich. Eigenleistung des Projektträgers kann beantragt und mit 20€/Stunde angerechnet werden. Zweckgebundene Spenden werden auf die zuwendungsfähigen Gesamtkosten angerechnet.